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Kundeninformationen zur Dezember-Soforthilfe für Erdgaskunden nach § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

die Gas- und Wärmepreisbremse wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Bestandteil des EWSG ist eine Soforthilfe im Dezember, welche einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 darstellen soll.

Die Soforthilfe Dezember bietet uns die Möglichkeit, einige unserer Kundinnen und Kunden direkt zu entlasten, indem für sie die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 entfällt. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die wichtigsten Fragen zu dem Thema beantworten wir Ihnen auf unserer Sonderseite "Informationen zur Soforthilfe Erdgas" zu diesem Thema.

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