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Mitteilung an Grundstückseigentümer

Aus Sicherheitsgründen sind zwischen elektrischen Freileitungen und der Vegetation gewisse Mindestabstände erforderlich.

Deshalb ist eine Ausästung der Vegetation erforderlich. Bei der Ausästung muss beachtet werden, dass die Vegetation einen Mindestabstand zu allen Richtungen der Freileitung aufweist. Dieser Mindestabstand beträgt bei Freileitungen mit 400 Volt 1 Meter (Normabstand a) und bei Freileitungen mit 20.000 Volt 3 Meter (Normabstand a). Die tatsächliche Rückschnittlänge berücksichtigt den geforderten Mindestabstand zuzüglich des zu erwartenden Wuchses (b) bis zum nächsten Schnitt. Hieraus resultieren abschließend folgende Abstände:

bei Freileitungen mit 400 Volt: 2 Meter (Ausästline c) 
bei Freileitungen mit 20.000 Volt 5 Meter (Ausästline c)

Mit den Arbeiten werden wir Anfang Januar beginnen. Unsere Mitarbeiter werden sich vor Durchführung der Ausästungsarbeiten mit den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung setzen. Die Ausästarbeiten auf Ihrem Grundstück bieten wir ihnen als kostenfreie Dienstleitung an. Die Entsorgung der Holzabfälle übernehmen wir nicht.

 

Bild Quelle: DGUV Information 203-033, Ausgabe 10-2017, © DGUV

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