Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und beantwortet.
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Der Typ 2-Stecker ist für dreiphasiges Laden konzipiert und in Europa Standard. Öffentliche AC-Ladestationen sind mit Typ 2-Steckdosen mit 22 kW (400 V, 32 A) ausgestattet.
Die Steckersysteme zum Laden von E-Fahrzeugen sind europaweit standardisiert. Unterschieden wird lediglich nur noch zwischen Wechselstrom- (AC) und Gleichstrom-Laden (DC).
Für Wechselstrom-Laden (AC) wird europaweit der Typ 2-Stecker verwendet. Wie schnell über diesen laden können, variiert je nach Fahrzeug-Modell, überschreitet aber in der Regel 22 kW nicht.
Der Combo-Stecker CCS 2 für das Gleichstrom-Laden (DC) basiert ebenfalls auf dem Typ 2-Stecker sowie zwei ergänzenden Gleichstrom-Steckerpolen. Hiermit können deutlich höhere Ladeleistungen realisiert werden.
Teilweise findet an wenigen Ladestationen auch der sogenannte CHAdeMO-Stecker Anwendung. Dieser wurde in Japan entwickelt und ist in einigen asiatischen E-Fahrzeugen verbaut, Standard ist er in Europa allerdings nicht.
AC ist das Zeichen und die Abkürzung für den Begriff "Alternating Current". Dieser englische Begriff wird ins Deutsche als "Wechselstrom" übersetzt. Der Wechselstrom ändert beim Stromtransfer stetig seine Polarität. Dies bedeutet, dass er seine Richtung immer wieder wechselt.
Die Abkürzung DC bedeutet "Direct Current". Im Bereich der Stromübermittlung meint man im Deutschen damit den Gleichstrom. Der Gleichstrom fließt beständig nur in eine Richtung. Das heißt, im Gegensatz zum Wechselstrom ändert sich die Polarität nicht.
Batterien und Akkus von E-Autos speichern und nutzen Gleichstrom. Betrachtet man deutsche Steckdosen oder einige Ladestationen, fließt aus diesen allerdings Wechselstrom. Somit muss für einen erfolgreichen Ladevorgang von Elektroautos der Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt werden. Allerdings gibt es die Schnellladestationen, die von sich aus Gleichstrom übermitteln.
Die Ladezeit hängt ab von der Größe und des Ladezustandes der Batterie und von der Ladeleistung, die vom Hersteller und/oder von der jeweiligen Ladeeinrichtung vorgegeben wird.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet auf Ihrer Homepage div. Zuschüsse für Ladestationen an.
Förderungen für Unternehmen finden Sie unter dem nachfolgendem Link: Zum KfW 441 Zuschussprogramm
Förderungen für Kommunen finden Sie unter dem nachfolgendem Link: Zum KfW 439 Zuschussprogramm
Förderungen für Privatpersonen finden Sie unter dem nachfolgendem Link: Zum KfW 440 Zuschussprogramm. Hinweis: Im Juli 2021 wurden weitere Fördermittel für das KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" freigegeben – nun sind auch diese erschöpft, es besteht aktuell ein Antragsstopp.
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Tel.: 05182/588620
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Mail: vertrieb@uewl.de
Ja. Voraussetzung dafür ist, dass die Einspeisung Ihres selbst erzeugten Stroms als Überschusseinspeisung erfolgt. Der zur Ladung Ihres Fahrzeugs genutzte Strom wird dann wie anderer Eigenverbrauch innerhalb Ihrer Kundenanlage abgezweigt, bevor der verbleibende Überschuss ins Netz gelangt. Scheint die Sonne einmal nicht ausreichend, kann problemlos mit Strom aus dem Netz geladen werden.
Wenn Sie als Unternehmen dabei sind eine E-Fahrzeug Flotte auszubauen und eine umfangreiche Ladelösung mit mehren Ladepunkten und sogar Lastmanagement suchen, dann ist ÜWL der richige Partner für. Nach Analyse Ihrer Anforderungen unterbreiten Ihnen gerne Ihr persönliches Angebot. Sprechen Sie unsere Ansprechpartner dazu gern an.
Wir bieten Ihnen mit unserem Kooperionspartner individuelle Ladelösungen an. Gemeinsam setzen wir Ihre Anforderungen von der Beratung/Planung bis zur Ausführung um. Zur Erstellung eines Angebots findet zunächst ein Installationscheck bei Ihnen Vorort statt. Hier gelangen Sie zu allen wichtigen Informationen.
In der einfachsten Form können Sie ihr E-Auto wie einen weiteren Verbraucher im Haushalt über ihren bestehenden Zähler zum gewöhnlichen Tarif laden. Sollen jedoch reduzierte Netzentgelte im Sinne von §14a EnWG aufgrund der Eigenschaft als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" in Anspruch genommen werden, so beachten Sie bitte, dass dafür ein separater Zähler vorzusehen ist. Hinzu kommt der für den Funkrundsteuerempfänger benötigte weitere Platz im Format einer klassischen Dreipunkt-Zählerbefestigung.
Ja. Mit unserem Produkt "Autotstrom zuhause" können Sie Ihr Elektroauto nachts zu besonders günstigen Konditionen aufladen. Voraussetzung für das Produkt: Sie benötigen zwei separate Zählerplätze in Ihrem Zählerschrank: Einen Zählerplatz für den Zähler, über den der Wallbox-Strom gemessen wird und einen für den Rundsteuerempfänger. Durch den zusätzlichen Zähler entstehen zusätzliche Kosten in Form einer zweiten Grundgebühr. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Sie erreichen uns unter Tel. 05182/588620 und Tel. 05182/588625 oder per Mail unter vertrieb@uewl.de
Als privater Haushaltskunden u. Kleingewerbekunde der ÜWL werden Sie automatisch mit 100% zertifizierten Ökostrom beliefert. Damit ist auch die Ökostrom-Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KfW-Förderung (Programm 440) erfüllt. Kunde bei ÜWL können Sie werden unter https://www.uewl.de/strom/privatkunden/produkte-preise.html
Zur Anmeldung füllen Sie - am besten mit Ihrem Installateur zusammen - einfach unser Formular B3 Anmeldung Wallbox/Ladesäule aus und schicken oder mailen es uns. Daneben benötigen wir eine Kopie der Konformitätserklärung, die Ihrer Wallbox beiliegt. Wenn Ihre Wallbox auf verschiedene Ladeleistungen einstellbar ist, lassen Sie sich bitte von Ihrem Installateur die eingestellte Leistung bestätigen.
Für Wallboxen oder Ladesäulen von mehr als 12 kVA (11 kW), füllen Sie bitte auch das Blatt "Anmeldung zum Netzanschluss" mit Angabe aller am jeweiligen Netzanschluss betriebenen Anlagen und deren jeweiligen Leistungsbedarf aus.
Öffentlich zugängliche Ladepunkte melden Sie bitte zusätzlich auch für das Ladepunktregister bei der Bundesnetzagentur an. Anzeige beim Ladepunktregister
Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind alle Wallboxen beim Netzbetreiber anzumelden.
Weisen Wallboxen eine Leistung von mehr als 12 Kilovoltampere (kVA) (11 kW) auf, müssen diese zudem vom Netzbetreiber genehmigt werden. Entscheidend ist dabei die Summe der Wallboxen an einem Hausanschluss. Das heißt, auch Geräte mit kleinerer Ladeleistung müssen genehmigt werden, sobald sie in Summe die 12 kVA (11 kW) überschreiten. Auch eine weitere nachträgliche Steigerung ist dann genehmigungspflichtig.
Für öffentlich zugängliche Ladesäulen mit mehr als 3,7 kVA verlangt ferner die Ladesäulenverordnung eine Registrierung als öffentlicher Ladepunkt und stellt weitere technische Anforderungen an diese.
Gewöhnliche Wallboxen zur privaten Nutzung stellen üblicherweise je nach Typ eine Ladeleistung von 3,7 kW (16 A einphasig) bis 22 kW (32 A dreiphasig) zur Verfügung. Darüber hinaus hängt die mögliche Ladeleistung auch von der Ladetechnik im jeweiligen Fahrzeug-Modell ab. Nur wenige Fahrzeuge können 22 kW AC überhaupt voll nutzen, teilweise ist sogar schon bei 7,4 kW Schluss.
Das letzte Förderprogramm der KfW setzte eine Ladeleistung von 11 kW voraus. Größere Wallboxen können oftmals – und müssen für eine Förderung – auf 11 kW gedrosselt werden.
Zumeist können Elektrofahrzeuge auch mittels Adapterkabel an einer Steckdose geladen werden. Jedoch erfolgt eine Ladung hier im Vergleich mit einer Wallbox nur mit geringer Leistung und dauert entsprechend länger. Zum Anderen ist der dabei auftretende Ladestrom für eine gewöhnliche Schutzkontaktsteckdose sehr groß und kann als langanhaltende Dauerlast zu gefährlichen Überhitzungen führen. Wenn möglich, sollte das Fahrzeug daher über eine fachmännisch angeschlossene Wallbox geladen werden.
Mit dem ÜWL Autostromvertrag können Sie bequem an unseren 6 Ladestationen im Leinebergland laden sowie deutschlandweit an 5.000 weiteren öffentlichen Ladestationen im E-Roaming-Netz. Infos über Abschluss und Preise sowie weitere Informtionen erhalten Sie hier.
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