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Falls Sie einen großen Garten haben und damit einen hohen Bedarf an Wasser für die Gartenbewässerung kann es interessant sein, einen Abzugszähler für Gartenwasser installieren zu lassen, der dann den Verbrauch des Gartenwassers misst. Beim Abzugszähler handelt es sich um einen privaten Zähler, für dessen Kosten des Einbaus und des Wechsels jeder Kunde selbst aufkommen muss.

Verwendungszweck

Der Einbau des Abzugszählers muss so erfolgen, dass dieser zweite Zähler lediglich das nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangte Trinkwasser misst, das in der Regel für die Gartenbewässerung verwendet wird. Daher dürfen auch keine Geräte wie z.B. Waschmaschinen hinter dem Abzugszähler betrieben werden. Gartenpools, deren Entwässerung über die öffentliche Kanalisation erfolgt, dürfen auch nicht über den Abzugszähler gefüllt werden. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Sicherhinweise auf den Zusätzen Ihres Poolwassers zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

Eichung

Gemäß Eichgesetz dürfen Verbräuche ausschließlich über geeichte Zähler berechnet werden, daher werden nur Abzugszähler mit gültiger Eichfrist gemäß Eichgesetz anerkannt. Die Eichfrist beträgt bei Wasserzählern zurzeit 6 Jahre. Der Kunde ist für die Beschaffung und die Einhaltung der Eichfrist des Abzugszählers selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Eichfrist werden diese nicht mehr für die Berechnung verwendet.

Kosten und Nutzen

Die Schmutzwasserentgelte je m3 sind je nach Gemeinde oder Jahr unterschiedlich. Ob sich der Einbau eines Abzugszählers für Sie lohnt, müssen Sie für sich persönlich abwägen. Berücksichtigen Sie auch die Einbau- und Installateurkosten, die mindestens nach Ablauf der Eichfrist hinzukommen. Zu den Kosten informiert und berät Sie Ihre Gemeinde.

Einbau

Der Einbau des Zählers muss durch ein vom Hauseigentümer beauftragtes, eingetragenes Installateurunternehmen erfolgen. Abzugszähler müssen in das vorhandene Trinkwasserleitungssystem fest eingebaut und verplombt sein. Geachtet werden muss hierbei unbedingt auf einen Einbauort, bei dem der Zähler bei schädlichen Umwelteinflüssen (Frost, etc.) keinen Schaden nimmt. Die Abrechnung über sogenannte "mobilen Zähler" ist nicht zulässig, da diese nicht verplombt werden können und somit Fehlablesungen und Manipulationen nicht auszuschließen sind.

Anmeldung durch den Installateur

Die Anmeldung des neu installierten Abzugszählers erfolgt durch ein vom Hauseigentümer beauftragtes, eingetragenes Installateurunternehmen. Der Installateur übernimmt die Verplombung des Zählers und bestätigt über die Anmeldung den ordnungsgemäßen Einbau. Die entsprechenden Anmeldeformulare sind pro Gemeinde über diese Seite erhältlich.
Eine Liste der in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmen finden Sie hier: Installateurverzeichnis Wasser.  Falls Ihr favorisiertes Installateurunternehmen nicht aufgeführt ist fragen Sie bitte direkt bei diesem nach.