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Netzanschluss Strom

Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Elektrizitätsversorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz ist dies in der Regel die Hausanschlusssicherung. Die Beantragung Ihres Netzanschlusses muss durch einen von Ihnen beauftragten eingetragenen Installateur erfolgen. Die in unserem Versorgungsgebiet eingetragenen Installateure haben wir für Sie zusammengestellt:

Um Ihnen ein Angebot erstellen zu können, benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Anmeldung zum Netzanschluss Strom
  • Lageplan 1:500 des Grundstücks mit vermaßten Gebäuden
  • Maßstäblicher Grundriss des Geschosses mit Hausanschlussraum und genauer Kennzeichnung, wo Ihr Anschluss in das Haus gelegt werden soll

Bei der Planung sind folgende Punkte besonders zu beachten:

  • Kabel dürfen nicht überbaut werden. Dies gilt für alle Gebäude, unter anderem auch Wintergärten, Garagen und Carports
  • Eine Überpflanzung der Hausanschlusstrasse mit Bäumen ist nicht gestattet

Unsere Bedingungen und Preise für den Netzanschluss haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Netzanschlussbedingungen (gültig ab 1.1.2021)

Nachfolgend finden Sie unsere technischen Anforderungen, die für den Netzanschluss zu erfüllen sind:

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (gültig ab 1.1.2022)

Technische Anschlussbedingungen Mittelspanung (gültig ab 01.01.2022)

Anschluss von Erzeugungsanlagen Nieder- & Mittelspannung > 30 kW

Im gemeinsamen Interesse und auf Basis des §8, Abs 1 EEG sind wir bestrebt, Erzeugungsanlagen unverzüglich an unser Netz anzuschließen. Der dafür notwendige Ablauf läuft umso reibungsloser, wenn Anlagenbetreiber und Netzbetreiber im Vorfeld Hand in Hand arbeiten. Um eine zuverlässige Planung, gerade vor dem Hintergrund immer enger werdenden Netzkapazitäten, gewährleisten zu können, bitten wir Netzanschlussnehmer bzw. Antragsteller die notwendigen Netzanschlussbegehren frühzeitig bei uns unter der eMail-Adresse netzanschluesse@uewl.de mit mindestens folgenden Informationen einzureichen:

  • Antragsteller/zukünftiger Netzanschlussnehmer
  • Art der Anlage (der Energieträger)
  • maximal zu installierende Leistung als Wirk- als auch als Scheinleistung
  • Anschrift oder nähere Bezeichnung des Standortes der Anlage

Idealerweise vervollständigen Sie die eingereichten Unterlagen bereits bei der ersten Einreichung durch:

  • Lageplan
  • Formular "Antrag zum Netzanschluss (Strom)"
  • Jeweilige Formular E.1 der entsprechenden Technischen Anschlussrichtlinien:
    • VDE-AR-N 4105 für die Spannungsebene Niederspannung
    • VDE-AR-N 4110 für die Spannungsebene Mittelspannung

Alle weiteren Informationen zum Thema Netzanschluss von Erzeugungsanlagen nach EEG, Festlegung des Netzverknüpfungspunktes, dessen Reservierung sowie der zeitlichen Bearbeitung Ihres Anliegens (gemäß § 8, Abs. 5 EEG) entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:

Bearbeitung von Netzanschlussbegehren

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter netzanschluesse@uewl.de jederzeit zur Verfügung.

PDF-Dateien zum Download

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen und Informationsbedarf stehen wir Ihnen telefonisch unter 05182/588-500 oder per E-Mail netzanschluesse(at)uewl.de gern zur Verfügung.