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Absenkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022

Um die wirtschaftlichen Folgen für die Verbraucher durch die Turbulenzen an den weltweiten Energiemärkten abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) von 3,723 Cent (netto) je Kilowattstunde auf 0,00 Cent zu reduzieren.

Was ist die EEG-Umlage?
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien (Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerke) gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

Wie setzt ÜWL die Senkung der EEG-Umlage in der Praxis um?
Die Senkung der EEG-Umlage wird von uns selbstverständlich vollständig an die Kunden weitergegeben. Sie müssen nichts weiter tun und profitieren automatisch vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 von der Senkung. Die Ersparnis wird im Rahmen der Jahresrechnung berücksichtigt, in dem Ihr anteiliger Verbrauchspreis je kWh von uns um diesen Betrag reduziert wird. Ein separates Informationsschreiben erfolgt daher nicht.

Müssen Sie uns einen Zählerstand zum 30.06.2022 melden?

Es ist nicht notwendig, Ihren Zählerstand ÜWL zu übermitteln. Hierzu erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands durch unser Abrechnungssystem auf Basis Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs.
Sofern gewünscht, können Sie uns dennoch bis August 2022 einen Zählerstand vom 30.06.2022 übermitteln. Am bequemsten ist dies online über unser Ableseportal möglich.

Ändert sich die Höhe Ihres Abschlags?
Ihr Abschlagsplan bleibt unverändert. Wir verrechnen den Wegfall der EEG-Umlage mit der Jahresrechnung.

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