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Mitteilung an Grundstückseigentümer

Aus Sicherheitsgründen sind zwischen elektrischen Freileitungen und Bäumen gewisse Mindestabstände erforderlich.

Deshalb sind an Bäumen und Sträuchern im Winter die erforderlichen Ausästungen durchzuführen. Bei den Ausästungen muss beachtet werden, dass die Äste nach allen Richtungen von den Leitungen einen Mindestabstand haben, und zwar 3 m von einer 20.000-Volt-Leitung und 1,20 m von einer 400-Volt-Leitung.

Mit den Arbeiten werden wir Anfang Januar beginnen. Unsere Mitarbeiter werden sich vor Durchführung der Ausästungsarbeiten mit den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung  setzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 

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