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Steuerbarkeitschecks von Erzeugungsanlagen

Zur Sicherstellung der Netzstabilität führen wir auf gesetzlicher Grundlage regelmäßige Steuerbarkeitschecks von Stromerzeugungsanlagen und Speichern durch. Dabei wird geprüft, ob Anlagen durch den Netzbetreiber ferngesteuert und ihre Einspeisung abgerufen werden können.

Wer ist betroffen?
Alle betroffenen, technisch steuerbaren Anlagen wurden bereits postalisch informiert. Nachdem dies in 2025 nur für Anlagen > 100 kW betraf, werden ab 2026 auch Anlagen < 100 kW einbezogen.
 
Geplanter Zeitraum:
Die Tests finden – abhängig von den Wetterbedingungen – voraussichtlich zwischen Juni und August statt.

Wichtiger Hinweis:
An dieser Stelle veröffentlichen wir kurzfristig,

  • welche Anlagengruppen (< 100 kW) getestet werden,
  • wann die Steuerung geplant ist,
  • sowie im Nachgang, wann die Steuerung tatsächlich erfolgt ist.

Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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