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Steuerbarkeitschecks von Erzeugungsanlagen

Zur Sicherstellung der Netzstabilität führen wir auf gesetzlicher Grundlage regelmäßige Steuerbarkeitschecks von Stromerzeugungsanlagen und Speichern durch. Dabei wird geprüft, ob Anlagen durch den Netzbetreiber ferngesteuert und ihre Einspeisung abgerufen werden können.

Wer ist betroffen?
Alle betroffenen, technisch steuerbaren Anlagen wurden bereits postalisch informiert. Nachdem dies in 2025 nur für Anlagen > 100 kW betraf, werden ab 2026 auch Anlagen < 100 kW einbezogen.
 
Geplanter Zeitraum:
Die Tests finden – abhängig von den Wetterbedingungen – voraussichtlich zwischen Juni und August statt.

Wichtiger Hinweis:
An dieser Stelle veröffentlichen wir kurzfristig,

  • welche Anlagengruppen (< 100 kW) getestet werden,
  • wann die Steuerung geplant ist,
  • sowie im Nachgang, wann die Steuerung tatsächlich erfolgt ist.

Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

UPDATE vom 22.06.2026:

Am 22.06.2026 haben wir turnusmäßig den ersten Steuerbarkeitscheck für Erzeugungsanlagen < 100 kW durchgeführt.

Bitte prüfen Sie vorsorglich, ob Ihre Anlage ordnungsgemäß wieder am Netz ist und wie gewohnt einspeist. In der überwiegenden Zahl der Fälle verläuft die Wiederinbetriebnahme planmäßig. Sollte Ihnen eine Auffälligkeit beim Betriebszustand Ihrer Anlage auffallen, sprechen Sie unsere Mitarbeitenden aus der Marktkommunikation (05182/588-636)an.

UPDATE vom  16.06.2026:

Die Überprüfung der Steuerbarkeit der EEG Anlagen >100 kW beginnt ab Mittwoch, den 17.06.2026

Die Überprüfung der Steuerbarkeit der EEG Anlagen <100 kW wird am 22.06. und 23.06.2026 erfolgen

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