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Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse

Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Produktes. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

•    für Gas auf 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde (kWh)
•    für Strom auf 40 Cent/kWh (brutto).

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie das vertraglich vereinbarte Produkt.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter Service/Energiespartipps oder auf uewl.wir-sparen-mit.de

Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Gilt die Strompreisbremse auch für Wärmestrom?
Gilt die Strompreisbremse für Arbeits- und Grundpreis?
Gibt es auch Preisbremsen für Unternehmen und Vielverbraucher?
Muss ich aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten?
Ab wann und wie lange gelten die Energiepreisbremsen?
Wann werde ich über meinen neuen Abschlag informiert?
Wann erhalte ich die Entlastung für Januar und Februar 2023?
Speziell zur Gaspreisbremse: Was ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch?
Ich habe Anfang des Jahres erst ein Preisanpassungsschreiben mit einer Erhöhung meines Abschlags erhalten. Warum war die Energiepreisbremse dort noch nicht enthalten?
Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Werden Sie als mein Energieversorger die staatliche Entlastung an uns Kunden weitergeben und wie machen Sie das?
Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres 2023 den Energieversorger wechsele?
Was passiert, wenn ich mehr als 20 Prozent Energie einspare?