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Steckerfertige Photovoltaikanlagen - im Volksmund auch Balkonkraftwerk genannt - werden immer beliebter.  Die Anlagen bestehen in der Regel aus ein oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter, welche ohne großen Aufwand auf Balkonen oder Terrassen sowie an Fassaden installiert werden können.

Welche Leistung darf die Anlage haben?
Die aktuelle Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke liegt bei 600W Einspeiseleistung. Das heißt der Wechselrichter darf maximal 600W in das Hausnetz einspeisen. Wird diese Leistungsgrenze überschritten, z.B. durch die Installation weiterer Anlagen, ist eine Anmeldung über den Elektroinstallateur erforderlich.
 
Brauche ich einen neuen Stromzähler?
Bei der Inbetriebnahme einer steckerfertigen PV-Anlage ist ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler zwingend erforderlich. Ob Ihr Zähler getauscht werden muss, prüfen wir als Ihr Netzbetreiber/Messstellenbetreiber bei der Anmeldung für Sie. In diesem Fall entstehen Ihnen bei einem Zählerwechsel durch uns keine Kosten.

Benötige ich eine spezielle Steckdose?
Aufgrund der Dauerbelastung der Steckdose ist aus Sicherheitsgründen eine spezielle Energiesteckvorrichtung (VDE V 0628-1) oder Festanschluss empfohlen.  Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie Sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.
 
Warum muss ich die Anlage anmelden?

Durch die Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister tragen Sie aktiv zur Entwicklung der Energiewende bei, denn nur so kann der Netzausbau nachhaltig geplant und leistungsgerecht durchführt werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die inoffizielle Inbetriebnahme einer Einspeiseanlage die Kündigung Ihres Netzanschlussvertrages bedeuten kann. Des Weiteren stellt das Rückwärtslaufen des Eintarifzählers (ohne Rücklaufsperre) den Strafbestand des Stromdiebststahls dar und hat eine Strafanzeige zur Folge.

Wie melde ich die Anlage an?
Eine Anmeldung ihres Balkonkraftwerkes ist für Sie einfach möglich: